Kaufabwicklung
Seit der Gründung unserer Firma Canadian Pioneer Estates Ltd. im Jahre 1989 haben Kaufverträge bei uns ein Höchstmaß an Transparenz. Wir sind der Meinung, dass jeder Landerwerber das Recht hat, einen Kaufvertag genau zu verstehen und deshalb halten wir unsere Verträge kurz, präzise und zweisprachig.
Die Kaufabwicklung
Jeder Vertrag ist so strukturiert, dass der Käufer mit seiner Unterschrift uns als Verkäufer ein Kaufangebot unterbreitet, welches bei beidseitiger Unterschrift zum Kaufvertrag wird. Wie schon vielfach beschrieben, beinhalten unsere Inklusiv-Preise nicht nur den Kaufpreis, sondern auch 20% – 25% Nebenerwerbskosten.
Die Praxis hat gezeigt, dass unsere Landerwerber einen Endpreis wünschen, der aber sicherlich aufgeschlüsselt wird (Kaufpreis, Mehrwertsteuer, kanadischer Treuhänder, kanadischer Notar, Vermessung, Eintragung beim kanadischen Grundbuchamt und Grunderwerbsteuer des Grundbuchamtes etc.).


Erstellung der Urkunden
Bei der Erstellung einer Eigentumsurkunde muss im Normalfall ein kanadischer Notar in Anspruch genommen werden, da die Eigentumsurkunde nicht nur notariell beglaubigt, sondern auch besiegelt werden muss, um beim Grundbuchamt eintragungsfähig zu sein. Für die Erstellung der Eigentumsurkunde (Warranty Deed) muss nur der Eigentümer (der Verkäufer) beim Notar erscheinen.
Für die Erstellung des Kaufangebotes bzw. -vertrages ist ein Notar nicht zwingend notwendig, da Kaufverträge meist vorgefertigte Formulare sind.
5 Faktoren für den Kaufvertrag
Alle Kaufverträge gehen im Wesentlichen auf 5 Faktoren ein:
1. Käufer
2. Verkäufer
3. Kaufpreis
4. Zahlungsmodalitäten
5. Welches Grundstück erworben wird und die hierfür geltenden Garantien.


Sicherheit beim Kauf
Wir bieten unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit nicht nur dadurch, dass unsere Grundstücke komplett vermessen sind und wir die Dienste alteingesessener, guter, namhafter Anwaltskanzleien in Anspruch nehmen, sondern auch durch unser lang bewährtes Umtauschrecht und die bei uns übliche Baulandgarantie.
Treuhänder
Wir können auch eine Abwicklung über die deutsche Honorarkonsulin Suzanne Rix in Halifax anbieten, die auch gleichzeitig kanadische Rechtsanwältin und Notarin bei der Anwaltskanzlei Cox & Palmer ist.
Nachdem die Kaufsumme bei Cox & Palmer eingegangen ist, wird der kanadische Notar angewiesen, die Umtragung des Grundstückes in Kanada einzuleiten bzw. vorzunehmen. Diese Umtragung dauert normalerweise 30 Tage, falls nicht anders im Kaufvertrag ausgewiesen.


Die Urkunden
Wenn die Eigentumsurkunde vom kanadischen Notar eingetragen ist, überprüft dieser nochmal im Namen des Käufers die Eigentumsrechte. Hierbei geht es z.B. um eventuelle Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte, Schürfrechte, Jagdrechte, Wasserrechte, Holzrechte etc. Auch wird nochmal überprüft, dass der Neuerwerber der alleinige Eigentümer des Grundstückes ist und keinerlei Grundschulden eingetragen sind. Hiernach wird vom kanadischen Notar das sogenannte „Certificate of Title“ (Rechtstitelzertifkat) ausgestellt, welches dem Käufer einwandfreie und weiterverkaufbare Rechte bestätigt. Diese Aufgabe übernimmt bei uns seit fast 30 Jahren die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei EMM Law aus Port Hawkesbury.
Eigentumsurkunde
Dieses Rechtstitelzertifikat geht dann mit der Eigentumsurkunde vom kanadischen Notar an den deutschen Treuhänder und wird hier nochmals überprüft. Erst danach wird der Kaufpreis an uns ausbezahlt und dem Käufer die Eigentumsurkunde zugestellt.
Sollte dem Käufer nach dem Grundstückserwerb jemals die Eigentumsurkunde verloren gehen, ist dieses nicht von Bedeutung, da natürlich beim Grundbuchamt in Kanada der Eigentumsnachweis jederzeit neu angefordert werden kann. Somit kann bei Verlust der Urkunde niemals das Eigentumsrecht infrage gestellt werden.


Vermessung
Bitte immer darauf achten, dass alle Grundstücke komplett vermessen sind, da dies für die wenigsten Grundstücke in Kanada zutrifft. Andernfalls können nach einem Kauf signifikante Probleme auftreten und leider begegnen uns immer wieder Personen, die die Geldeinsparung einer Vermessung später sehr bedauert haben. Dieses ist wichtig zu wissen, wenn z.B. von privat oder über Makler Land erworben wird. Alle Grundstücke, die wir seit 1989 erschlossen und verkauft haben, waren immer komplett vermessen und dementsprechend zertifiziert.
Gerne geben wir weitere Auskünfte, wenn von Ihnen gewünscht.